Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fiskalische-rechtsverhaeltnisse-35178/version-117278
Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von fiskalische Rechtsverhältnisse vom 15.05.2008 - 12:23
fiskalische Rechtsverhältnisse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsverhältnisse, an denen der Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beteiligt ist, jedoch nicht als Hoheitsträger, sondern als gleichgeordneter Inhaber von Vermögensrechten, die sich nach Bürgerlichem Recht beurteilen.
Für Rechtsstreitigkeiten über fiskalische Rechtsverhältnisse ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (§ 13 GVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon