Direkt zum Inhalt

Forstwirtschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit.

    Förderung der Forstwirtschaft nach dem Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 (BGBl. I 1037) m.spät.Änd. wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes, gerichtet v.a. auf die Sicherung der allg.  Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes. Dem gleichen Zweck dient das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut i.d.F. vom 26.7.1979 (BGBl. I 1242) m.spät.Änd. Durch die Bereitstellung ausgewählten und geprüften Vermehrungsgutes soll der Wald in seiner Ertragsfähigkeit und in seinen Wirkungen auf die Umwelt erhalten und verbessert werden.

    Vgl. auch Land- und Forstwirtschaft.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com