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Fortsetzung des Mietverhältnisses
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Fortsetzung des Mietverhältnisses im Todesfall des Mieters; Familienangehörige, die mit der oder dem Verstorbenen in einer von ihr oder ihm gemieteten Wohnung gelebt haben, können das Mietverhältnis mit dem Vermieter auf Dauer fortsetzen. Nach § 563 BGB können sie gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Monats erklären, dass sie aus der Wohnung ausziehen wollen. Dieses Recht gilt auch für Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
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