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Forward-Darlehen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    heutige Vereinbarung eines Zinssatzes für ein Darlehen, das erst in der Zukunft aufgenommen wird. Ein Forward-Darlehen schafft Kalkulationssicherheit für eine spätere Finanzierung. Die Kreditinstitute bieten ein Forward-Darlehen i.Allg. mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren an, der Kostenaufschlag auf den heutigen Zinssatz beläuft sich auf rund 0,02 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit.

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