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Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen.

    Vgl. auch Incoterms.

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