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Revision von frei Haus vom 15.10.2013 - 14:02
frei Haus
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Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten (ggf. auch: und Gefahren) bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen. "Frei"-Klauseln sollten durch Hinzufügen des engl. Kürzels der entsprechenden Incomternsklausel präzisiert werden.
Vgl. auch Incoterms.
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