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Revision von Fremdversicherung vom 01.11.2017 - 16:26
Fremdversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung für fremde Rechnung dergestalt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für ein fremdes Interesse abschließt. Im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung kann z.B. fallweise hinsichtlich einzelner Sachen im Haushalt eine Fremdversicherung vorliegen, da es nicht darauf ankommt, wer Eigentümer der Sachen ist.
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