Direkt zum Inhalt

Fremdversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung für fremde Rechnung dergestalt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für ein fremdes Interesse abschließt. Im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung kann z.B. fallweise hinsichtlich einzelner Sachen im Haushalt eine Fremdversicherung vorliegen, da es nicht darauf ankommt, wer Eigentümer der Sachen ist.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com