Fremdversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung für fremde Rechnung dergestalt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für ein fremdes Interesse abschließt. Im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung kann z.B. fallweise hinsichtlich einzelner Sachen im Haushalt eine Fremdversicherung vorliegen, da es nicht darauf ankommt, wer Eigentümer der Sachen ist.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Fremdversicherung
ausgehend