Fremdversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung für fremde Rechnung dergestalt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für ein fremdes Interesse abschließt. Im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung kann z.B. fallweise hinsichtlich einzelner Sachen im Haushalt eine Fremdversicherung vorliegen, da es nicht darauf ankommt, wer Eigentümer der Sachen ist.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Fremdversicherung
ausgehend