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Gasgrundversorgung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben für die Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas durchführen, allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen grundsätzlich jeden Kunden zu beliefern (§ 36 EnwG). Die allgemeinen Bedingungen sind geregelt in der Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV - vom 26.10.2006 (BGBl I 2396). Die allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen dem EVU und dem Haushaltskunden.
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