Direkt zum Inhalt

Gasgrundversorgung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben für die Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas durchführen, allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen grundsätzlich jeden Kunden zu beliefern (§ 36 EnwG). Die allgemeinen Bedingungen sind geregelt in der Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV - vom 26.10.2006 (BGBl I 2396). Die allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen dem EVU und dem Haushaltskunden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com