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Revision von Geburtsbeihilfe vom 25.06.2009 - 11:06
Geburtsbeihilfe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer beiderlei Geschlechts anlässlich der Geburt eines Kindes in Geld oder Sachwerten.
Lohnsteuer: Geburtsbeihilfen waren früher einmal unter bestimmten Umständen steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG bis Ende 2005), sind aber heute regulärer Bestandteil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
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