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Geburtsbeihilfe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer beiderlei Geschlechts anlässlich der Geburt eines Kindes in Geld oder Sachwerten.

    Lohnsteuer: Geburtsbeihilfen waren früher einmal unter bestimmten Umständen steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG bis Ende 2005), sind aber heute regulärer Bestandteil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.

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