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Gefahrgutlogistik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    logistische Prozesse (Logistik) für Gefahrgüter (Gefahrgüter im Bahnverkehr). Aus der Sicht der Logistik sind die Aufgaben der Lagerung und der Verpackung, v.a. aber des Transports gefährlicher Güter hervorzuheben. Im Rahmen der Lagerung müssen spezielle Sicherheitsläger für Gefahrgüter eingerichtet werden, die z.B. mit feuerbeständigen Trennwänden, automatischer Brandmeldung und Löschvorrichtungen ausgestattet sind und in denen ein striktes Zusammenlagerungsverbot berücksichtigt wird. Auch im Zuge der Verpackung von Gefahrgütern gilt ein generelles Zusammenpackverbot mit anderen Gütern. Die bes. Risiken des Gefahrguttransportes liegen darin begründet, dass zusätzlich zu den auf den Verkehrswegen üblichen Unfallrisiken das Risiko der Freisetzung gefährlicher Stoffe besteht. Als Ansatzpunkte zur Minderung der potenziellen Risiken von Gefahrguttransporten kommen die Verkehrswege, die Verkehrsmittel und deren technischer Standard sowie das Verhalten der am Gefahrguttransport Beteiligten in Frage. Zu letzteren zählen Hersteller, Verpacker, Absender, Verlader, Beförderer, Fahrzeugführer und Beifahrer, Fahrzeughalter und Gefahrgutbeauftragte, die für eine lückenlose Information der in den Transport gefährlicher Güter eingeschalteten Personen und Institutionen zu sorgen haben. Zudem obliegt den Gefahrgutbeauftragten die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen, die mit dem Transport beauftragten Personen zu schulen sowie Mängel, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen, dem Unternehmer oder Inhaber anzuzeigen.

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