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Revision von Generalimporteur vom 25.07.2017 - 12:56

Generalimporteur

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    1. Begriff: Der Generalimporteur ist ein Importhändler (Einfuhrhändler) bzw. Außenhändler, welcher mit einem ausländischen Lieferanten in einem Exklusivvertragsverhältnis steht. Dadurch ist der Generalimporteur alleinig berechtigt, die von einem ausländischen Lieferanten angebotenen Waren auf eigenen Namen und eigene Rechnung zu importieren und im Inland zu vertreiben.

    2. Merkmale: Das Generalimportgeschäft ist eine spezielle Form des indirekten Imports. Besondere Bedeutung erlangt das Generalimportgeschäft im Außenhandel, wenn der Lieferant eine geringe Vertrautheit mit dem ausländischen Absatzmarkt hat bzw. dieser aufgrund seines geringen Marktvolumens den Aufbau eines eigenen Vertriebs im Zielland nicht rechtfertigt. Das Generalimportgeschäft findet sich vor allem im internationalen Automobilhandel. Darüber hinaus ist es verbreitet bei Exklusivgütern, wie bspw. bes. Importweinen und Spirituosen sowie speziellen Gewürzen und Rohstoffen.

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