Zitierfähige Version
- Revision von Genossenschaftsdividende vom 05.06.2009 - 13:46
- Revision von Genossenschaftsdividende vom 19.02.2010 - 14:36
- Revision von Genossenschaftsdividende vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Genossenschaftsdividende vom 19.01.2018 - 15:51
- Revision von Genossenschaftsdividende vom 19.02.2018 - 15:00
Genossenschaftsdividende
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Anteil am Genossenschaftsgewinn, der an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Sie wird grundsätzlich in Form eines bestimmten Prozentsatzes auf das Geschäftsguthaben bezogen, wobei die General-/Vertreterversammlung im Rahmen ihrer Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses einen Beschluss zu fassen hat. Wenn die Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt sind, werden die Genossenschaftsdividenden i.d.R. den Geschäftsguthaben zugeschrieben. Die Dividendenhöhe ist abhängig von der Ertragssituation der Genossenschaft, dem Kapitalmarktzins und der Dividendenhöhe verwandter Genossenschaften.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon