Genossenschaftsdividende
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteil am Genossenschaftsgewinn, der an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Sie wird grundsätzlich in Form eines bestimmten Prozentsatzes auf das Geschäftsguthaben bezogen, wobei die General-/Vertreterversammlung im Rahmen ihrer Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses einen Beschluss zu fassen hat. Wenn die Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt sind, werden die Genossenschaftsdividenden i.d.R. den Geschäftsguthaben zugeschrieben. Die Dividendenhöhe ist abhängig von der Ertragssituation der Genossenschaft, dem Kapitalmarktzins und der Dividendenhöhe verwandter Genossenschaften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Annuität
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Cashflow
Factoring
Finanzierung
Genossenschaft
Kapitalflussrechnung
Liquidität
Mezzanine-Finanzierung
Rentabilität
Selbstfinanzierung
Shareholder Value
Stakeholder-Ansatz
Subsidiarität
Tilgung
Venture-Capital
Verschmelzung
eingetragene Genossenschaft (eG)
goldene Bilanzregel
eingehend
Genossenschaftsdividende
ausgehend