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Gesamtvermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Steuerrecht:

    Früherer Begriff im Rahmen der Vermögensteuer; das gesamte Vermögen des unbeschränkt Steuerpflichtigen, soweit es nicht ausdrücklich von der Vermögensteuer befreit war, d.h. inländisches und im Ausland befindliches Vermögen (§ 114 BewG).

    II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

    Vermögen.

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