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Gesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Gegenstand der Soziologie v.a. die territorial abgegrenzte Organisationsform zur Befriedigung und Sicherstellung der Lebensvollzüge einer größeren Menschengruppe.

    Zur Struktur der Gesellschaft auf allen Entwicklungsstufen (z.B. Stammes-Gesellschaft, Stände-Gesellschaft, bürgerliche Gesellschaft) gehören gesellschaftliche Universalien wie z.B. gemeinsame Sprache, gemeinsame Normen, Sozialisation der nachfolgenden Generation, Regeln sexueller Reproduktion und der Verwandtschaftsverhältnisse, Regelungen für abweichendes Verhalten. Vorherrschende Strukturmerkmale gegenwärtiger spätbürgerlicher, industriell-bürokratischer Gesellschaften in Europa und Nordamerika sind u.a.: Zunehmende Anonymisierung und Bürokratisierung, Verrechtlichung und Verwissenschaftlichung der Daseinsbereiche; Verstädterung; Rollen-Differenzierung des individuellen Verhaltens entsprechend der zunehmenden sozialen Differenzierung. In der Systemtheorie von Luhmann wird Gesellschaft als ein soziales System begriffen, das gegen eine Umwelt abgegrenzt ist. Die Gesellschaft besteht aus Subsystemen, die weitgehend autonom sind und sich selbst reproduzieren (Autopoeisis).

    Anders: Gemeinschaft.

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