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Revision von gesetzliche Treuhandschaft vom 28.02.2013 - 15:48
gesetzliche Treuhandschaft
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liegt bei kraft Hoheitsakt generierten Treuhandverhältnissen vor, wenn der Inhalt des Treuhandverhältnisses wesentlich durch Rechtsvorschriften geprägt ist.
Vgl. auch Treuhandschaft.
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