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gesetzlicher Mindestlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 1.1.2015 besteht ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer. Hintergrund für den Mindestlohn ist das sog. Mindestlohngesetz, welches wiederum Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist (Mindestlohngesetz, abgekürzt MiLoG, vom 11.8.2014, BGBl. I S. 1348). Danach haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Zeitstunde (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG), ab 1.1.2017 in Höhe von 8,84 EUR brutto (Mindestlohnverordnung v. 15.11.2016, BGBl. I 2016, 2530). Der Mindestlohnanspruch tritt eigenständig neben den arbeits- und tarifvertraglichen Entgeltanspruch (BAG, Urt. v. 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 m.w.N.).

    früher: Ergänzung des reinen Akkordsystems (Akkordlohn) durch einen festen Mindestlohn. Der Mindestlohn entspricht dem Lohn, den der Arbeitnehmer bei Zeitlohn erhalten würde.

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