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Grenzübergangschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher, vor der elektronischen Abwicklung mittels NCTS erforderlich. Ausfüllen und Abgabe durch denjenigen, der die Ware im gemeinsamen Versandverfahren befördert (z.B. Spediteur), bei der Durchgangszollstelle zwischen der EU und den EFTA-Staaten.
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