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Hagelversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung gegen Schäden aus Hagelschlägen. Unter Hagel wird Niederschlag in Form von Eiskörnern verstanden. Hagelschläge von hoher Zerstörungskraft werden meist von großräumigen Kaltfronten im Sommer ausgelöst, sie gehen dabei häufig mit Sturmböen, Starkregen und Gewitter einher. Die Hagelversicherung im klassischen Sinn ist die Versicherung von Bodenerzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus gegen Hagelschäden. Hagelschäden sind auch in der verbundenen Hausratversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung und Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung (Teilkaskoversicherung) eingeschlossen. In der Sturmversicherung und der Extended-Coverage-Versicherung kann die Abdeckung von Hagelschäden vereinbart werden. Da die Schadenhöhe erst am Ende der Versicherungsperiode feststeht, regelt § 92 (2) VVG, dass der Versicherer nach einem Schaden nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen kann.

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