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Hardware-Virtualisierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Abstraktion von physikalischer Hardware zu virtuellen Hardwarekomponenten, die in gleicher Weise genutzt werden können wie ihr physikalisches Gegenstück. Auf virtueller Hardware können Betriebssysteme (BS) und Software in gleicher Weise wie auf physikalischer Hardware betrieben werden.

    2. Ziele: Hardware-Virtualisierung wird für den Betrieb von virtuellen Servern oder auch zur Virtualisierung von Desktops verwendet. Dadurch werden zwei Ziele erreicht:

    a) gemeinsame Nutzung physikalischer Hardware: mehrere virtuelle Server teilen die zugrundeliegende physikalische Hardware, was zu einer besseren Auslastung und Kostenersparnissen führt;

    b) Unabhängigkeit von physikalischer Hardware: virtualisierte Server und Personal Computer (PC) können leichter auf andere physikalische Hardware umgezogen werden, solange die gleiche virtuelle Hardware dort bereitgestellt werden kann.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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