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Hauptgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    regionale genossenschaftliche Warenzentrale, deren geschäftlicher Schwerpunkt im Handel mit Investitionsgütern und Betriebsmitteln für die Landwirtschaft, im Absatz bestimmter pflanzlicher Erzeugnisse, Mineralstoffe und Baustoffe aller Art sowie in einem vielseitigen Angebot für Haus und Garten liegt. Es handelt sich um eine Zentralgenossenschaft, entweder in der Rechtsform der eG oder der AG, deren Mitglieder bzw. Aktionäre i.d.R. die Primärgenossenschaften sind. Die bekanntesten Unternehmen dieser Art sind in Deutschland die BayWa AG, München, die Raiffeisen Hauptgenossenschaft Hannover AG, die Raiffeisen Hauptgenossenschaft Kiel eG und die ZG Raiffeisen-Zentral-Genossenschaft eG, Karlsruhe. Im Rahmen des genossenschaftlichen Konzentrationsprozesses haben die Hauptgenossenschaften verstärkt das Warengeschäft der ländlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften bzw. der Raiffeisenbanken mit Warenverkehr übernommen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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