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Revision von Hauptwohnung vom 03.03.2010 - 09:46
Hauptwohnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Melderechts für die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Einzelheiten in § 12 II Melderechtsrahmengesetz i.d.F. vom 19.4.2002 (BGBl I 1342) m.spät.Änd.
Amtliche Statistik: Bedeutsam für die Zuordnung der Bevölkerung zu einer Gemeinde.
Vgl. auch Meldepflicht.
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