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Hausbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bank, mit der ein Unternehmen als Dauerkunde zusammenarbeitet.

    2. Bank, die für ein Unternehmen sämtliche Bankgeschäfte erledigt (Gewährung von Kontokorrentkrediten, Wechseldiskontierung, Abwicklung der Auslandsgeschäfte etc.), im Gegensatz zu solchen Banken, bei denen das Unternehmen lediglich Konten für den Zahlungsverkehr unterhält. Im Zuge des verschärften Wettbewerbs auf den Finanzmärkten und der Disintermediation (d.h. Verzicht auf Banken und ihre Dienstleistungen bei der Refinanzierung) Aufweichung des Hausbank-Prinzips.

    3. Einem Großunternehmen angegliederte Bank, die dessen Bankgeschäfte erledigt; betreibt i.d.R. auch allgemeines Bankgeschäft. Hausbanken von Konzernen (Konzernbanken) auch in der Bundesrepublik Deutschland.

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