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Revision von Haushaltsführungsehe vom 27.08.2009 - 08:52
Haushaltsführungsehe
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neben Doppelverdienerehe und Zuverdienstehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell, bei dem ein Ehegatte seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Familie beizutragen, i.d.R. durch die Haushaltsführung erfüllt (§ 1360 Satz 2 BGB).
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