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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die zur Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung.

    2. Erbschaftsteuer (2007): H. ist erbschaftsteuerfrei bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse I oder II, soweit der Wert 41.000 Euro, der übrigen Steuerklassen, soweit der Wert 10.300 Euro nicht übersteigt (§ 13 I Nr. 1a und c ErbStG).

    3. Verfügungsbeschränkungen über H. bestehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; eheliches Güterrecht.

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