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Hausrat

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die zur Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung.

    2. Erbschaftsteuer: Hausrat ist erbschaftsteuerfrei bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert 41.000 Euro, der übrigen Steuerklassen, soweit der Wert derzeit 12.000 Euro nicht übersteigt (§ 13 I ErbStG).

    3. Verfügungsbeschränkungen über Hausrat bestehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; eheliches Güterrecht.

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    Mindmap "Hausrat"

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