Hausrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Die zur Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung.
2. Erbschaftsteuer: Hausrat ist erbschaftsteuerfrei bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert 41.000 Euro, der übrigen Steuerklassen, soweit der Wert derzeit 12.000 Euro nicht übersteigt (§ 13 I ErbStG).
3. Verfügungsbeschränkungen über Hausrat bestehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; eheliches Güterrecht.
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