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Havariekommissar

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beauftragter, der aufgrund bes. Vollmacht des Versicherers am Havarieort Ursache und Höhe des Schadens feststellt und darüber ein Besichtigungsprotokoll (Havariezertifikat) erstellt. In selteneren Fällen ist der Havariekommisar auch zur Anerkennung und Auszahlung von Schäden bevollmächtigt. Die Anstellung bzw. Beauftragung erfolgt häufig auch durch Verbände und Vereinigungen (Verein Hamburger Assecuradeure, Verein Bremer Seeversicherer).

     

     

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