Havariekommissar
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beauftragter, der aufgrund besonderer Vollmacht des Versicherers am Havarieort Ursache und Höhe des Schadens feststellt und darüber ein Besichtigungsprotokoll (Havariezertifikat) erstellt. In selteneren Fällen ist der Havariekommissar auch zur Anerkennung und Auszahlung von Schäden bevollmächtigt. Die Inanspruchnahme erfolgt häufig auch durch Verbände und Vereinigungen (Verein Hamburger Assecuradeure, Verein Bremer Seeversicherer e.V., Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V., Lloyd's of London).
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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