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Revision von immaterielle Anlagegüter vom 16.03.2010 - 13:19
immaterielle Anlagegüter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Teil des Anlagevermögens. Als immaterielle Anlagegüter gelten v.a. Ausgaben für Suchbohrungen, Computerprogramme und Urheberrechte.
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