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Indexzertifikat

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Indexpartizipationsscheine; Inhaberschuldverschreibung mit der typischen Verpflichtung des Emittenten, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag an den Inhaber des Papiers zu zahlen. Die Besonderheit dieser Papiere liegt in ihrer Bindung an einen bedeutenden in- oder ausländischen Aktienindex: Der Rückzahlungsbetrag nach Ablauf der begrenzten Laufzeit hängt ab vom aktuellen Stand des zugrunde liegenden Index. Die Veränderung in Indexpunkten hat eine im Verhältnis gleich hohe Veränderung des Zertifikatwertes zur Folge. Bei ausländischen Aktienindizes ist allerdings auch die Währungsumrechnung als Risiko zu beachten. Abhängig von der Art des zugrunde liegenden Index ist auch die Behandlung von Dividendenzahlungen; so wird beim DAX-Performance-Indexzertifikat die Bardividende ausgezahlt, beim DAX-Kursindexzertifikat aber nicht (Deutscher Aktienindex (DAX)).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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