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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine präzise und zugleich allgemein anerkannte Definition fehlt. Zu den I. werden so unterschiedliche Dinge wie Märkte, Gesetze, Bräuche, Zahlungsmittel oder Standardverträge gezählt. Der Nobelpreisträger North definierte I. als „... die von Menschen erdachten Beschränkungen menschlicher Interaktion.” V.a. im deutschen Sprachraum wird eine von Kiwit und Voigt vorgeschlagene Definition immer häufiger genutzt. Sie definieren I. als „allgemein bekannte Regeln, mit deren Hilfe wiederkehrende Interaktionssituationen strukturiert werden und die mit einem Durchsetzungsmechanismus bewahrt sind, der eine Sanktionierungs- bzw. Saktionsdrohung im Fall eines Regelverstosses bewirkt.”

    2. Merkmale: I. sind ein soziales Phänomen, d.h. ihre Existenz setzt mindestens zwei Personen voraus, die miteinander interagieren. Sie sind die Grundlage für wechselseitige Verhaltenserwartungen von Individuen. Der Verstoß gegen die Erwartungen eines Individuums muss sozial sanktionierbar sein, damit eine I. vorliegt. Zu den Sanktionsmechanismen zählt neben gesetzlichen Konsequenzen von Verstößen auch die soziale Isolation. Die Sanktion muss nicht immer erfolgen. I. bleiben auch dann bestehen, wenn die Sanktion im Einzelfall unterbleibt. Dadurch, dass I. die Handlungsalternativen von Mitgliedern einer Gesellschaft beschränken, erlauben sie es einem Individuum, leichter abzuschätzen, wie der Gegenüber in einer bestimmten Situation reagieren wird. Die I. reduzieren so die Unsicherheit, die mit Kontakten zwischen Wirtschaftssubjekten verbunden ist. I. verringern die Unsicherheit im Zusammenhang mit Interaktionen allerdings nur dann, wenn die Beteiligten dieselben I. kennen und akzeptieren. Die Vorstellung eines Individuums vom Verhalten anderer kann schließlich nur dann erfüllt werden, wenn seinem Gegenüber diese Erwartungen bekannt sind. Gleiche und stabile wechselseitige Verhaltenserwartungen innerhalb eines Kollektivs bilden sich erst mit der Zeit, so dass das Entstehen von I. nur in wiederkehrenden Situationen zu erwarten ist. Auch wenn die Verhaltensregeln allgemein anerkannt sind, ist nicht auszuschließen, dass ein Akteur diese Regeln missachten könnte. Wenn der Verstoß gegen die Regel zum allgemein üblichen Verhalten wird, erlischt die I.

    3. Abgrenzung: a) I. und Organisationen: Organisationen bestehen aus Personenmehrheiten, die miteinander eine Verbindung eingegangen sind, weil sie ihre eigenen Ziele dadurch besser zu erreichen glauben. North definiert Organisationen als I. zuzüglich der beteiligten Personen, z.B. Unternehmen, Verbände oder Entscheidungsgremien in Gebietskörperschaften. In einer Unternehmung verkörpert das Vertragsgeflecht die institutionelle, die beteiligten Personen „die persönliche Seite der Unternehmung” .

    b) I., Werte und Normen: Unter einem Wert versteht man in der Soziologie eine grundlegende, zentrale, allgemeine Zielvorstellung und Orientierungsleitlinie für menschliches Handeln und soziales Zusammenleben innerhalb einer Subkultur, Kultur oder sogar im Rahmen der Menschheit (Hillmann). Werte sollen nicht zu den I. gezählt werden, weil ihre Nichtbeachtung nicht sozial sanktionierbar ist und sie auch nicht zu gleichen und stabilen Verhaltenserwartungen führen. Normen sind solche Regeln, die sich aus Werten ableiten. Nicht alle Regeln sind Normen, denn lange nicht alle Regeln können auf Werte zurückgeführt werden.

    Vgl. auch Verfügungsrechte, Wirtschaftsethik.

    4. Klassifikation: a) Formelle versus informelle I.: Diese Klassifikation setzt an der Formalität der Regelkomponente einer I. an. Zumeist (aber nicht immer) sind Verfassungsregeln, Gesetz und Verordnungen dazu zu rechnen. Informelle I. sind Regeln, deren Bestandteile bisweilen gar nicht vollständig genannt werden können, wie etwa die Regeln des Fairplay. Diese Unterscheidung geht auf North zurück.

    b) Externe versus interne I.: Diese Klassifikation fragt nach der Art der Sanktionierung einer I. Regelverstösse können von den Mitgliedern einer Gesellschaft selbst sanktioniert werden, ohne auf den Staat zurückzugreifen.

    Beispiele: Gewohnheiten, Sitten und Traditionen, deren Einhaltung durch Sanktionen gesichert wird, die von den Mitgliedern einer Gesellschaft selbst vorgenommen werden. Bei externen I. erfolgt die Sanktionierung durch Vertreter des Staates, also extern von der Gesellschaft. Externe I. sind also z.B. Gesetze. Diese Unterscheidung geht auf Kiwit und Voigt zurück.

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