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Revision von International Standards on Auditing vom 26.09.2018 - 14:26

International Standards on Auditing (ISA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die „International Standards on Auditing“ werden vom „International Auditing and Assurance Standard Board“ (IAASB) mit Sitz in New York (USA) herausgegeben. Versteht man unter Standard: Richtmaß, Norm oder Regel und vergegenwärtigt man sich, dass unter „to be up to the standard“ bedeutet, „den Anforderungen genügen“, dann verfolgen die ISA den Zweck, weltweit ein einheitliches und hohes Maß an Prüfungsqualität sicherzustellen.

    Die ISA behandeln eine Reihe von Themen, die nach dem „Handbook of international quality control, auditing, review, other assurance, and related services pronouncements“ (Part 1) unter der Rubrik „Audits of historical financial information“ numerisch geordnet in folgende Gruppen eingeteilt werden:

    • Nr. 200-299: General principles and responsibilities
    • Nr. 300-499: Risk assessment and response to assessed risks
    • Nr. 500-599: Audit evidence
    • Nr. 600-699: Using the work of others
    • Nr. 700-799: Audit conclusions and reporting
    • Nr. 800-899: Specialized areas

    Die Vielzahl von Aspekten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die entscheidende Aufgabe der Standards  – und ISA 315, der sich mit der „Identifikation und Einschätzung von Risiken der wesentlichen Fehlaussage“ in „financial statements“ beschäftigt, hat hier eine zentrale Funktion – darin besteht, die Berufsangehörigen davor zu schützen, ein positives Urteil zu einem Abschluss zu fällen, der in wesentlichen Belangen falsch, d.h. „material misstated“ ist.

    Das bedeutet zugleich die Verpflichtung, die Abschlussprüfer auf die „susceptibility of the financial statements to material misstatement“ einzustimmen und sie vor Umständen zu warnen, die (unter Verwendung sehr einfacher Beispiele immer wieder verharmlosend dargestellt) mit „mitigate the financial statements“ ihren Anfang nehmen, mit „management's misrepresentation“ ihre Fortsetzung erfahren und schließlich bei „inappropriate manual intervention“ enden. Hinter ihnen verbergen sich nämlich - wie den Berichten der Wirtschaftspresse seit Jahrzehnten zu entnehmen ist – auch zu groben Unregelmäßigkeiten (häufig zu Scheingeschäften) verdichtete Bilanzmanipulationen, deren Größenordnung und Sprengkraft den Berufsstand in vielen Ländern deshalb immer wieder in Misskredit gebracht haben, weil sie nicht rechtzeitig entdeckt wurden.

    In diesem Zusammenhang muss außerdem an komplexe Fälle gedacht werden, bei denen betrügerische Machenschaften darin bestanden, dass man unter Vortäuschung eines funktionierenden internen Kontrollsystems Produkte auslieferte, ohne dass sie die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften besaßen und dass - der Logik eines „fraudulent financial reporting“ folgend - die entsprechenden Jahresabschlüsse dann auch keine Vorsorgen für Entschädigungsansprüche der Kunden enthielten.

    Will man deshalb die ISAs unter dem Aspekt der Prüfungsqualität anreichern, ist es über deren individuelle Zielsetzung hinaus notwendig, den Begriff „audit objective“ in die risikoorientierten Betrachtungen einzubeziehen und auf diesem Wege die verschiedenen Aussagen des Managements zu den „Financial Statements“ (seine „assertions“ also) zum Gegenstand von Prüfungszielen zu machen. Das wird beim Abschlussprüfer nämlich das Bewusstsein dafür stärken, dass das nachdrücklich geforderte „professional skepticism“ eines instrumental-strategischen Rahmens bedarf, um sich bei seiner Arbeit, insbesondere beim „identifying and assessing the risks of material misstatement whether due to fraud or error“ wirklich entfalten und unter Wahrung von Kontinuität dieser polaren Betrachtungsweise dann auch in überzeugender Weise bewähren zu können.

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