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internationale Produktion
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internationale Fertigung. 1. Begriff: In Abhängigkeit von einer Internationalisierungsstrategie sind Entscheidungen institutionaler Art hinsichtlich Anzahl und Ort der produzierenden Unternehmenseinheiten im Ausland (Auslandstochtergesellschaften, Auslandsniederlassungen) zu treffen (internationale Standortpolitik). Bei internationalen Unternehmen mit mehreren, vertikal integrierten Fertigungsstätten in verschiedenen Ländern ergibt sich die Notwendigkeit zu einer entsprechenden Fertigungssteuerung, welche die Abstimmung zwischen den Werken zum Gegenstand hat.
2. Art- und intensitätsmäßig sind folgende Formen zu unterscheiden: a) Vorproduktion (Teilefertigung): Die Unternehmenseinheit im Ausland übernimmt für die Muttergesellschaft eine (mehrere) vorgelagerte Stufe(n) der Produktion eines Erzeugnisses oder die Herstellung von bestimmten Teilen des Endproduktes. Es handelt sich demzufolge um einen Zulieferbetrieb, der (neben dem Stammhaus) auch andere (Fremd-)Unternehmen des Gastlandes, des eigenen Wirtschaftsgebietes und in Drittländern beliefern kann.
b) Montage: Zusammensetzung vorgefertigter Teile und Baugruppen zu einem fertigen Enderzeugnis (i.d.R. Fließproduktion).
c) Konfektionierung/Formulierung: Es lassen sich z.T. deutliche Parallelen zur Auslandsmontage ziehen, mit dem hauptsächlichen Unterschied, dass im Rahmen der Erstellung des markt- bzw. konsumreifen Enderzeugnisses auch in gewissem Umfange eine Manipulationsfunktion ausgeübt wird, z.B. durch Farb- und Formgebung, geschmackliche Zusätze und spezielle Aufbereitung.
d) Veredelung: Bei der Veredelung handelt es sich um die Bearbeitung, Verarbeitung oder die Ausbesserung von Waren, Teilen oder Baugruppen. Im Gegensatz zur passiven Veredelung, bei der ein gebietsfremder Vertragspartner zu Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung eingeschaltet wird, übernimmt bei der aktiven Veredelung ein Unternehmen im Inland die Aufgabe der Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Ausbesserung einer Ware für ein anderes Unternehmen aus dem Ausland.
e) Komplette Auslandsproduktion (Tochterunternehmen, Niederlassung oder Joint Venture): Bei einer eigenen Produktion im Ausland werden alle oder zumindest die wichtigsten Fertigungsstufen eines Produktes im Gastland durchgeführt. Dies schließt Zulieferungen aus dem Mutterunternehmen nicht aus. Im Auslandsmarkt hat sich ein bis zur Endstufe reichendes Produktionssystem gebildet, sei es als Endstufe einer sukzessiven Entwicklung oder als eine von Anfang an angestrebte und bereits in der ersten Stufe realisierte Form der Betätigung in einem Zielland.
Vgl. auch internationales Management.
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