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Internationaler Genossenschaftsbund (IGB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wurde 1895 in London gegründet und ist die erste internationale Kooperation von nationalen Genossenschaftsverbänden und Genossenschaften. Er hatte zunächst eine konsumgenossenschaftliche Ausrichtung; gegenwärtig sind im IGB alle Genossenschaftssparten vertreten, wobei ein Kriterium der Mitgliedschaft die Einhaltung der Rochdaler Prinzipien (offene Mitgliedschaft, Genossenschaftsdemokratie, Mitgliederförderung etc.) ist. Das Ziel des IGB ist die globale Vertretung aller genossenschaftlichen Organisationen und die Verbreitung genossenschaftlicher Prinzipien in allen Ländern der Welt. Da das Genossenschaftswesen in den verschiedenen Volkswirtschaften unterschiedliche Ausrichtungen hat, ergeben sich auch im IGB teilweise differierende Genossenschaftskonzepte.

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