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internationales Privatrecht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rechtsregeln, die bestimmen, welche Rechtsordnung bei Sachverhalten mit Auslandsberührung von deutschen Gerichten anzuwenden ist (z.B. Haager Abkommen, Art. 3–49 EGBGB). Ferner können bestimmte Rechtsordnungen durch Willenserklärung für anwendbar erklärt werden, soweit diese mit deutschem Recht nicht absolut unvereinbar sind (Art. 6 EGBGB). Die deutschen Rechtsregeln werden zunehmend durch europäisches Recht ersetzt („Rom I - IV“).
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