Direkt zum Inhalt

Investment

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Häufig gleichbedeutend verwendet für Investition.

    2. Spezieller Begriff: Nach § 7 III KAGG war der Begriff ursprünglich geschützt und allein von Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften, Verwaltungsgesellschaften und Vertriebsgesellschaften im Sinn des Auslandinvestment-Gesetzes (AuslInvG) in der Firma oder zu Werbezwecken zu verwenden. Die Sparer sollten dadurch vor dem Erwerb von Geldanlagen geschützt werden, die nicht den hohen Sicherheitsstandard der nach dem KAGG und AuslInvG geregelten Investmentanlage aufweisen. Dieser Bezeichnungsschutz ist im Investmentgesetz, in das beide vorgenannten Gesetze aufgegangen sind, nicht mehr enthalten. 

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com