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Zertifikat, das durch akkreditierte Qualitätszertifizierer erteilt wird. Diese werden möglicherweise ihrerseits einem Akkreditierungsverfahren durch den Deutschen Akkreditierungsrat (DAR) unterworfen, damit es nicht zu einer unübersichtlichen Anbietersituation nicht qualifizierter Zertifikationsgesellschaften kommt. Es gibt zahlreiche Qualitätszertifizierer, die teils übergreifend, teils für bestimmte Branchen tätig werden. Das Zertifizierungsverfahren läuft in mehreren Schritten ab:
(1) Vorabanalyse anhand einer Checkliste, in der der Zertifizierer abklärt, ob ein Qualitätszertifikat überhaupt möglich ist.
(2) Der Zertifizierer überprüft bei positiver Vorentscheidung das Qualitätssystem des Unternehmens (Qualitätshandbücher, -verfahren, -systeme, -kontrollen etc.).
(3) Es wird ein Qualitätsaudit durch den Zertifizierer im Unternehmen zur Beurteilung der Effizienz des Qualitätssystems in der Praxis durchgeführt.
(4) In abgestimmten Perioden wird ein Kontroll- und Überwachungsaudit des Qualitätssystems durchgeführt. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig und kann bei den Kunden und Lieferanten als „vertrauensbildende Maßnahme” bez. der Qualitätssicherung verwendet werden.
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