Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von KAGG vom 02.03.2010 - 14:12
KAGG
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kapitalanlagengesellschaften seit 1970, durch alle sog. Finanzmarktförderungsgesetze modifiziert und schließlich durch das Investmentgesetz (InvG) 2003 abgelöst.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon