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Kai-Teilschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Konnossement-Teilscheins. Die Kai-Teilscheine werden vom Besitzer des Original-/Gesamtkonnossements ausgestellt, gegen die am Kai die Ware erst dann ausgeliefert wird, wenn das Konnossement abgestempelt durch die Reederei (Schiffsmakler) der Kaiverwaltung vorliegt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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