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Kalveram

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wilhelm, 1882–1951, bedeutender Vertreter der normativen Betriebswirtschaftslehre. Nach langjähriger erfolgreicher Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden und Handelsschulen habilitierte Kalveram 1922 an der Universität Frankfurt a.M. mit einer Schrift über „Kreditbilanzen“. Er wurde 1924 als Extraordinarius und 1925 als Ordinarius nach Frankfurt a.M. berufen, wo er bis zu seinem Tod lehrte.

    Lehrgebiet: Kalveram wandte sich, ausgehend von den seinerzeit aktuellen Fragen der Goldmarkbilanzierung, zunächst der Bankwirtschaft und den Fragen der Finanzierung zu; später, nach 1930, den Problemen der Industriewirtschaft, ihrer Organisation und ihres Rechnungswesens.

    Das größte Verdienst erwarb sich Kalveram um die Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre durch das Bemühen, Theorie und Praxis durch Herausgabe von Lehrbüchern zusammenzuführen, in denen er die Probleme der Praxis systematisch darstellte.

    Hauptwerke: „Bankbilanzen” (1922); „Die kaufmännische Rechnungsführung unter dem Einfluss der Geldentwertung” (1923); „Praxis der Goldmarkbilanzierung“ (1924; 2. Aufl. unter dem Titel: „Goldmarkbilanzierung und Kapitalumstellung“ (1925)); „Bankbuchhaltung“ (1926); „Die Prüfung der Kreditwürdigkeit“ (1937); „Bankbetriebslehre“ (1939); „Der zwischenbetriebliche Kostenvergleich und seine Grenzen“ (1939); „Kaufmännisches Wirtschaftsrechnen“ (1929); „Finanzierung der Unternehmung“ (1929); „Industrielles Rechnungswesen“, 3 Bde. (1949–1951); „Der christliche Gedanke in der Wirtschaft“ (1949); „Die Effektenbörse“ (1950).

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