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Kassenarzt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    herkömmlicher Begriff für den im SGB V als „Vertragsarzt” bezeichneten niedergelassenen Arzt, der für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und deren Familienangehörigen zugelassen ist.

    Das Kassenarztrecht ist geregelt in den §§ 72 ff. SGB V.

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