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Kassenzahnärztliche Vereinigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder, die Vertragszahnärzte, die vertragszahnärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicherstellen. Ihre Struktur entspricht weitgehend derjenigen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die 23 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bilden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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