Zitierfähige Version
- Revision von Kaufnebenkosten vom 21.03.2024 - 19:12
- Revision von Kaufnebenkosten vom 08.03.2023 - 18:49
- Revision von Kaufnebenkosten vom 07.02.2022 - 16:12
- Revision von Kaufnebenkosten vom 18.01.2021 - 14:47
- Revision von Kaufnebenkosten vom 11.02.2020 - 10:36
- Revision von Kaufnebenkosten vom 08.02.2019 - 11:21
- Revision von Kaufnebenkosten vom 14.02.2017 - 10:24
- Revision von Kaufnebenkosten vom 14.02.2017 - 10:24
- Revision von Kaufnebenkosten vom 22.01.2016 - 14:18
- Revision von Kaufnebenkosten vom 23.06.2015 - 13:43
Kaufnebenkosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Die Notar- und Gerichtskosten für einen durchschnittlichen Immobilienerwerb sind zuletzt im Jahre 2013 um etwa 20% teurer geworden. In der Finanzierungskalkulation werden diese Kosten seitdem pauschal mit 1,5 - 2% des Kaufpreises angesetzt.
Die Grunderwerbsteuersätze in einzelnen Bundesländern haben sich auf hohem Niveau stabilisiert, zuletzt haben Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erhöht. War der Steuersatz bis 2006 bundeseinheitlich noch bei 3,5%, so gilt dieser ursprüngliche Regelsatz nur noch in Sachsen und Bayern.
Bundesland |
Stand 1.1.2020 |
Baden-Württemberg |
5 % |
Bayern |
3.5 % |
Berlin |
6 % |
Brandenburg |
6,5 % |
Bremen |
5 % |
Hamburg |
4,5 % |
Hessen |
6 % |
Mecklenburg-Vorpommern |
6 % |
Niedersachsen |
5 % |
Nordrhein-Westfalen |
6,5 % |
Rheinland-Pfalz |
5 % |
Saarland |
6,5 % |
Sachsen |
3,5 % |
Sachsen-Anhalt |
5 % |
Schleswig-Holstein |
6,5 % |
Thüringen |
6,5 % |
Die Grunderwerbsteuer wird bei einer Bestandsimmobilie vom Kaufpreis ermittelt. Sinnvoll ist es allerdings, ggf. Einrichtungsgegenstände und eine Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen steuermindernd im Kaufvertrag auszuweisen. Wird zunächst nur ein Grundstück gekauft, fällt natürlich auch die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückskaufpreis an. Der anschließende Neubau unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Dies setzt voraus, dass Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung nicht miteinander verknüpft sind.
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar für die Vermittlung eines Grundstücksgeschäftes zwischen Verkäufer und Käufer. Eine gesetzliche Vorschrift über die Höhe der Provision gibt es nicht. Vielmehr gilt eine ortsübliche Provision als vereinbart, die zwischen 3% und 7% zzgl. MWSt. liegt. Allerdings kann die Provision von beiden Seiten auch frei vereinbart werden und wird dann meist auch im Kaufvertrag mit beurkundet. Einschränkend ist festzuhalten, dass ein Verhandlungsspielraum nur gegeben ist, wenn die Marktlage und die Nachfrage dies hergeben. Zu den Regionen mit den höchsten ortsüblichen Provisionssätzen von 7% zzgl. MwSt. gehören die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Wird ein Objekt provisionsfrei angeboten, kann man meist davon ausgehen, dass eine Provision bereits „eingepreist“ ist. Wird das Objekt direkt vom Eigentümer angeboten, darf dieser natürlich auch keine Maklerprovision verlangen.
Durch die bereits vollzogenen bzw. angekündigten Kostenerhöhungen können die Kaufnebenkosten auf bis zu 15% des Kaufpreises steigen. Diese Kaufnebenkosten führen nicht zu einer Erhöhung des Immobilien- bzw. des Beleihungswertes und werden daher zwar bei der Kostenaufstellung für die Baufinanzierung berücksichtigt, müssen aber meist aus (zusätzlichen) Eigenmitteln bedient werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon