Direkt zum Inhalt

Kleinbetragsrechnung

Definition: Was ist "Kleinbetragsrechnung"?

Rechnung über einen geringfügigen Gesamtbetrag (bis 150 Euro), bei der die umsatzsteuerlichen Formvorschriften nicht in voller Strenge gelten.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechnung für Kleinbetrag; Begriff des Umsatzsteuerrechts für Rechnungen bis zu 250 Euro (bis 2016 waren dies 150 Euro). Eine Kleinbetragsrechnung muss lediglich folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistungen, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, sowie den Steuersatz (§ 33 UStDV). Insbesondere Name und Anschrift des Rechnungsempfängers brauchen in der Kleinbetragsrechnung also nicht angegeben zu sein.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com