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Körperschaftsteuerstatistik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Teil des Systems der Steuerstatistiken; die alle drei Jahre durchgeführte Körperschaftsteuerstatistik wird seit 1992 durchgeführt und erhebt bei den steuerpflichtigen Körperschaften Einkünfte, (zu versteuerndes) Einkommen, Sondervergünstigungen und Körperschaftsteuer sowie einige Merkmale wie Sitz und Wirtschaftszweig. Sie stellt somit Informationen bereit über das Aufkommen der Körperschaftsteuer sowie über die Belastung der einzelnen Unternehmen.

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