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Komitologie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für ein spezifisches Beteiligungsverfahren in der EU: Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) überträgt der Europäischen Kommission generell die Befugnisse zur Durchführung der erlassenen Gesetze/Rechtsakte. Der Ministerrat kann hierbei bestimmte Modalitäten zur Ausübung dieser Befugnisse in der jeweiligen Rechtsgrundlage festlegen. Diese Modalitäten sind gleichbedeutend mit verschiedenen Ausschussverfahren zur Beratung und Kontrolle der Kommission und sind im Komitologie-Beschluss 1999/468/EG vom 28.7.1999 und vom Juli 2006 geregelt. Der Beschluss definiert vier Ausschussverfahren, die die Einflussmöglichkeiten der Kommission und des Rats in abgestufter Weise festlegen: Den Beratenden Ausschuss, den Verwaltungsausschuss, den Regelungsausschuss und den Ausschuss für Regelungsverfahren mit Kontrolle. 

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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