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Konzern-Klausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausnahme-Regelung von der Beschränkung des Zinsabzugs im Rahmen der Zinsschranke; ein vollständiger Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen ist möglich, wenn der Betrieb eines Einzelunternehmers, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft (Betrieb) nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehören ("Konzernklausel"). Damit soll ein Befreiung von den Beschränkungen der Zinsschranke für Kapital­gesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, erreicht werden. Für Zwecke der Anwendung der Zinsschranke gilt ein erweiterter Konzernbegriff. Ein Betrieb gehört demnach zu einem Konzern, wenn er nach den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards mit einem oder mehreren anderen Betrieben konsolidiert wird; es ist jedoch ausreichend, wenn lediglich die Möglichkeit der Konsolidierung besteht. Die tatsächliche Konsolidierung ist nicht maßgebend.

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