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kooperativer Föderalismus
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Mitte der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland entstandener und durch die sog. Troeger-Kommission formulierter Begriff zur Beschreibung der (damals zunehmenden) Tendenz und Neigung, öffentliche Aufgaben durch Bund und Länder gemeinsam zu erfüllen (Gemeinschaftsaufgaben).
Der Gedanke des kooperativen Föderalismus fand in Form der Art. 91a, 91b und 104a IV GG seinen Niederschlag in der Finanzverfassung.
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